Der letzte Wille

In Deutschland ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Verstirbt ein Mensch, wird das Erbe zu gleichen Teilen auf seine direkten Nachkommen und seinen Ehepartner, wenn es einen gibt, verteilt. Dies ist immer der Fall, es sei denn, ein rechtsgültiges Testament gibt eine abweichende Erbfolge vor. Das Verfassen eines solchen Testaments bedarf der Erfüllung zahlreicher juristischer Vorgaben, weshalb sich in vielen Fällen die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfiehlt.

Download: Broschüre Erben und Vererben (BMJV)

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