Eine Patientenverfügung gewährleistet, dass nur die medizinischen Behandlungen durchgeführt werden, die Sie wünschen – und zwar dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder zu kommunizieren. Sie stellen z. B. klar, ob Wiederbelebungsmaßnahmen für Sie in Frage kommen oder eine künstliche Beatmung bzw. Ernährung. Da die Erstellung einer Patientenverfügung recht komplex sein kann, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur Patientenverfügung und Vorlage zur Erstellung:
Patientenverfügung BMJ